Nicht unter die Garantie fallen normale Abnützung, Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch den Käufer oder Drittpersonen sowie Mängel, die auf äussere Umstände zurückzuführen sind.
Beispiele:
• Normale Leistungsabnahme von Akkus, Einbrennschäden bei Plasma-Fernsehgeräten
• Verkalkung, ausgelaufene Batterien, Datenverlust, Softwarefehler, Computerviren
• Vorgenommene Änderungen am Gegenstand, Bedienungsfehler
• Elementarereignisse wie Frost und Blitzschlag
Bei Reparaturen durch Servicestellen, die nicht von Migros autorisiert sind, gilt keine Garantie.